Nutzungsdauergutachten für Bestandsimmobilien
Die Vorteile im Überblick
Schnellere Steuerersparnis durch
erhöhte Afa-Abschreibung
erhöhte Afa-Abschreibung
Optimierte Rendite
Beachtung der aktuellen Rechtssprechung
KURZBESCHREIBUNG
Ein Nutzungsdauergutachten ist für
Immobilieninvestoren sowie private Vermieter
ein wichtiges Instrument, um dem Finanzamt
eine kürzere tatsächliche (Rest-)Nutzungsdauer
einer Immobilie nachzuweisen und damit einen
höheren AfA-Satz zu begründen.
Das Gutachten wird auf der Basis
der vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen von
einem nach DIN EN ISO/ IEC 17024 zertifizierten
Sachverständigen erstellt. Zur Erstellung des
Nutzungsdauergutachtens wird von Sprengnetter –
ein den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums
entsprechender – qualifizierter Sachverständiger
ausgewählt. Das Bewertungsobjekt wird in der
Regel nicht besichtigt.
Immobilieninvestoren sowie private Vermieter
ein wichtiges Instrument, um dem Finanzamt
eine kürzere tatsächliche (Rest-)Nutzungsdauer
einer Immobilie nachzuweisen und damit einen
höheren AfA-Satz zu begründen.
Das Gutachten wird auf der Basis
der vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen von
einem nach DIN EN ISO/ IEC 17024 zertifizierten
Sachverständigen erstellt. Zur Erstellung des
Nutzungsdauergutachtens wird von Sprengnetter –
ein den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums
entsprechender – qualifizierter Sachverständiger
ausgewählt. Das Bewertungsobjekt wird in der
Regel nicht besichtigt.
Die Gutachten werden für
wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien
(Eigentumswohnugen und Mehrfamilienhäuser bis
1000 m² Wohnfläche) erstellt. Auf Anfrage können
auch Gutachten für gewerblich und gemischt
genutzte Objekte inklusive Betreiberimmobilien
erstellt werden. Die Beauftragung inkl.
Unterlagenupload erfolgt nach Registrierung durch
den Auftraggeber im webbasierten
Sprengnetter-Marktdatenportal.
Die Nutzungsdauergutachten werden
nach Fertigstellung über dasselbe System
als PDF-Dokument zum Download bereitgestellt.
wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien
(Eigentumswohnugen und Mehrfamilienhäuser bis
1000 m² Wohnfläche) erstellt. Auf Anfrage können
auch Gutachten für gewerblich und gemischt
genutzte Objekte inklusive Betreiberimmobilien
erstellt werden. Die Beauftragung inkl.
Unterlagenupload erfolgt nach Registrierung durch
den Auftraggeber im webbasierten
Sprengnetter-Marktdatenportal.
Die Nutzungsdauergutachten werden
nach Fertigstellung über dasselbe System
als PDF-Dokument zum Download bereitgestellt.
DIE WICHTIGSTEN PRODUKTMERKMALE
Gutachten erfüllt alle Anforderungen des
Bundesfinanzministeriums (Rundschreiben
vom 22.02.2023)
Bundesfinanzministeriums (Rundschreiben
vom 22.02.2023)
Bewertung durch qualifzierte Sachverständige
(zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
(zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Webbasiertes Bestellportal
Kurze Bearbeitungs- und Lieferzeiten
Bewertung vorwiegend wohnwirtschaftlich
genutzter Standardimmobilien
genutzter Standardimmobilien
Ohne Objektbesichtigung im Rahmen der
Auftragsbearbeitung.
(Wir empfehlen aber die Buchung mit der Objektbesichtigung, um evtl. Einwände des FA zu vermeiden.)
Auftragsbearbeitung.
(Wir empfehlen aber die Buchung mit der Objektbesichtigung, um evtl. Einwände des FA zu vermeiden.)
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Berechnung der Abschreibung
BEMESSUNGSGRUNDLAGE
-› Anschaffungs-oder Herstellungskosten des Gebäudes
-› Kaufpreisaufteilung
ABSCHREIBUNGSSATZ
-› Nutzungsdauer (ND) = Zeitraum der Nutzung eines Gebäudes entsprechend seiner Zweckbestimmung (technischer Verschließ / wirtschaftliche Entwertung)
-› Typisierte (fiktive) Nutzungsdauer:
= 2 % (1925-2022) => 50 Jahre
= 2,5 % (vor 1925) => 40 Jahre
= 3 % (ab 2023) => 33,33 Jahre
= 3%/4 % (Gewerbliche Objekte im Betriebsvermögen) => 33,33 Jahre/25 Jahre
-› Beginn der Abschreibung = Zeitpunkt der Fertigstellung /Anschaffung
-› Anschaffungs-oder Herstellungskosten des Gebäudes
-› Kaufpreisaufteilung
ABSCHREIBUNGSSATZ
-› Nutzungsdauer (ND) = Zeitraum der Nutzung eines Gebäudes entsprechend seiner Zweckbestimmung (technischer Verschließ / wirtschaftliche Entwertung)
-› Typisierte (fiktive) Nutzungsdauer:
= 2 % (1925-2022) => 50 Jahre
= 2,5 % (vor 1925) => 40 Jahre
= 3 % (ab 2023) => 33,33 Jahre
= 3%/4 % (Gewerbliche Objekte im Betriebsvermögen) => 33,33 Jahre/25 Jahre
-› Beginn der Abschreibung = Zeitpunkt der Fertigstellung /Anschaffung
