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Breaking News! KEINE Änderungen bezüglich Nutzungsdauergutachten!
Am 22. November 2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) zugestimmt. Obwohl der Bundesrat in seiner Stellungnahme deutliche Einschränkungen für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer forderte, fanden diese Vorschläge weder bei der Bundesregierung noch im Finanzausschuss Gehör. Die letzte Gelegenheit, Änderungen über den Vermittlungsausschuss durchzusetzen, blieb ungenutzt. Angesichts der zahlreichen weiteren Anpassungen im Jahressteuergesetz spielte das Thema Nutzungsdauergutachten offenbar nur eine untergeordnete Rolle.
Ein zentraler Punkt der Forderungen war die verpflichtende Ortsbesichtigung des betreffenden Objekts – ein Thema, das in der Praxis und unter Fachleuten häufig diskutiert wird. Obwohl der Bundesrat diesen Vorschlag einbrachte, bleibt die Ortsbesichtigung weiterhin freiwillig. Dennoch ist sie aus unserer Sicht zu empfehlen.
Zusätzlich wollte der Bundesrat die Akzeptanz einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer durch das Finanzamt drastisch einschränken. Diese hätte nur dann anerkannt werden sollen, wenn sie erheblich, also mindestens 80 %, unter der typisierten Nutzungsdauer des Finanzamts gelegen hätte. Dieser Vorschlag wurde von Experten als faktische Abschaffung der Nachweismöglichkeit gewertet und verfassungsrechtlich stark kritisiert.
Auch die Einführung einer Ermächtigungsgrundlage für Verordnungen zu Nutzungsdauergutachten wurde nicht umgesetzt und ist damit vorerst vom Tisch.
Fazit:
Für Sachverständige ist die Zustimmung des Bundesrates eine gute Nachricht, denn viele Steuerpflichtige nutzen die Möglichkeit, gegenüber der Finanzverwaltung über ein Gutachten eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer ihrer vermieteten Immobilie nachzuweisen, um steuerliche Vorteile auszuschöpfen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Gutachten von den Finanzverwaltungen nur anerkannt werden, wenn das Gutachten von einem zertifizierten Sachverständigen einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle oder eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wurde.
Sie haben die Möglichkeit auf unserer Website einen Kostenlosen "QuickCheck" durchzuführen unter:
https://www.bergische.immo/Nutzungsdauer--gutachten.htm
Diese Zusammenfassung stellt unverbindliche Informationen dar (Irrtum vorbehalten), Stand: 17. Dezember 2024.
Jahressteuergesetz 2024: Reformen bei Erbschaft, Grundsteuer und Photovoltaik
Das umfangreiche Jahressteuergesetz bringt verschiedene Anpassungen für Immobilieneigentümer, die positive Auswirkungen auf den Cashflow haben können. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Grundsteuerbescheid: Korrektur möglich Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden 24 Millionen Immobilien neu bewertet, was zu teils erheblichen Abweichungen vom Verkehrswert führt. Vor allem das Bundesmodell und das Baden-Württemberger Modell sind in der Kritik. Eigentümer können nun gegen überhöhte Grundsteuerbescheide Einspruch einlegen und müssen dafür ein Gutachten vorlegen, das eine Abweichung von mindestens 40 Prozent vom Verkehrswert nachweist. Grundlage ist ein Beschluss des Bundesfinanzhofs vom Mai 2024.
Stundung der Erbschaftsteuer
Bei einer Immobilienerbschaft sind oft hohe Steuerzahlungen fällig, die nicht jeder Erbe sofort aufbringen kann. Hier greift das Finanzamt nun ein und ermöglicht eine Stundung der Erbschaftsteuer für bis zu zehn Jahre. Dies gilt für Immobilien, die nach der Schenkung oder Erbschaft vermietet oder selbst genutzt werden.
Erleichterungen für Photovoltaikanlagen
Die Besteuerung kleiner Photovoltaikanlagen wird vereinfacht. Bislang war die Steuerbefreiung von der Gebäudeart abhängig; ab 2025 gilt sie nun für alle Gebäudearten bis 30 kW pro Einheit, maximal jedoch 100 kW pro steuerpflichtiger Person.
Neue Einkommensgrenze für Kleinunternehmer
Die Einkommensgrenze für die Kleinunternehmerregelung wurde angehoben: Statt 22.000 Euro liegt sie nun bei 25.000 Euro im Vorjahr und bei 100.000 Euro im laufenden Jahr. Ab 2025 gilt diese Regelung europaweit, was auch Kleinunternehmern im EU-Ausland ermöglicht, Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszustellen. Neu ist, dass bei Überschreiten der Einkommensgrenze nur noch die bis dahin erzielten Umsätze steuerfrei bleiben.
Wohngemeinnützigkeit
Die Ampelkoalition hat die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit beschlossen, die zuletzt unter der Regierung Kohl abgeschafft wurde. Sozialverbände, gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Genossenschaften profitieren von Steuervergünstigungen für Wohnungen mit bezahlbaren Mieten – private Vermieter bleiben ausgeschlossen.
Diese Zusammenfassung stellt unverbindliche Informationen dar (Irrtum vorbehalten), Stand: 15. November 2024.

Immobilienpreise könnten bald wieder steigen: Ein Lichtblick für den Markt?
wir haben interessante Neuigkeiten vom Immobilienmarkt, die sowohl für Käufer als auch Verkäufer von Bedeutung sein dürften. Laut einer aktuellen Prognose der genossenschaftlichen Finanzgruppe BVR (Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken) zeichnet sich eine leichte Erholung der Immobilienpreise ab.
Rückblick: Ein bewegtes Jahr für den Immobilienmarkt
Prognose für 2024: Stabilisierung in Aussicht
Doch es gibt auch erfreuliche Nachrichten: Laut der BVR-Analyse wird im Jahr 2024 mit einer Stabilisierung der Preise gerechnet, und für 2025 wird sogar ein leichter Anstieg um ein Prozent prognostiziert. Diese Einschätzung basiert auf der Annahme, dass die Inflation weiter zurückgeht und die EZB ihre Geldpolitik lockert. Sollte dies eintreten, könnte die grundlegende Nachfrage nach Immobilien wieder anziehen – jedoch nicht mit der gleichen Dynamik wie in den Boom-Jahren vor der Krise.
BVR-Präsidentin Marija Kolak hebt hervor, dass der Mangel an Wohnraum in Deutschland weiterhin bestehen bleibt, was bedeutet, dass die Preise nicht weiter fallen werden. Um den Wohnungsneubau gezielt zu fördern, sind jedoch verbesserte Rahmenbedingungen erforderlich.
Was bedeutet das für Sie?
Für Immobilienkäufer, die in den vergangenen Jahren von den hohen Preisen abgeschreckt wurden, könnte dies der ideale Zeitpunkt sein, sich wieder nach passenden Objekten umzusehen. Die Preise sind zurzeit auf einem niedrigeren Niveau, und eine mögliche Erholung in den kommenden Jahren könnte darauf hindeuten, dass jetzt der richtige Moment für den Einstieg gekommen ist.
Für Verkäufer bedeutet die Prognose, dass die Zeiten des schnellen Preisverfalls vielleicht vorbei sind. Dennoch ist es wichtig, realistische Preisvorstellungen zu entwickeln und sich auf eine langsamer verlaufende Markterholung einzustellen.
Fazit: Die aktuelle Prognose der BVR verdeutlicht, dass der Immobilienmarkt in Deutschland vor einer Stabilisierungsphase steht. Nach den Herausforderungen der letzten zwei Jahre könnte sich der Markt allmählich erholen. Allerdings wird die Dynamik der Boom-Jahre nicht so schnell zurückkehren. Dennoch eröffnet diese Entwicklung sowohl für Käufer als auch für Verkäufer interessante Chancen.
Bei Bergische Immobilien stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite, um Sie in dieser spannenden Zeit auf dem Immobilienmarkt bestmöglich zu unterstützen.
Mit besten Grüßen, Arthur Brauer
